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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) von Kickass Ink

§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Dienstleistungen und Verträge zwischen Kickass Ink, Inhaberin [dein Name], nachfolgend „Tattoo-Studio“ genannt, und den Kunden.
(2) Mit der Vereinbarung eines Termins – sei es persönlich im Studio, telefonisch oder über digitale Kommunikationswege (z. B. WhatsApp, e-Mail, Instagram, Facebook) – erkennt der Kunde die Geltung dieser AGB an. Die AGB sind im Studio einsehbar und jederzeit online auf der Website des Tattoo-Studios abrufbar.
(3) Abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.

§ 2 Altersbeschränkung

(1) Tätowierungen werden grundsätzlich nur bei volljährigen Personen ab 18 Jahren durchgeführt.
(2) Bei Personen ab 16 Jahren ist eine Tätowierung nur mit schriftlicher Einwilligung eines Erziehungsberechtigten und Vorlage einer Ausweiskopie zulässig.
(3) Das Tattoo-Studio behält sich in jedem Fall das Recht vor, Kunden unter 18 Jahren abzulehnen. Eine Tätowierung Minderjähriger erfolgt stets nach individueller Entscheidung des Tattoo-Studios und nur im Ausnahmefall.
(4) Tätowierungen bei Personen unter 16 Jahren werden nicht durchgeführt.

§ 3 Gesundheit & Ausschlussgründe

(1) Kunden sind verpflichtet, das Tattoo-Studio vor Beginn der Behandlung vollständig und wahrheitsgemäß über gesundheitliche Einschränkungen, Allergien, Infektionskrankheiten, Hautkrankheiten, Medikamenteneinnahmen sowie sonstige relevante Umstände zu informieren.
(2) Tätowierungen werden nicht durchgeführt bei Personen, die unter Alkohol-, Drogen- oder Medikamenteneinfluss stehen, sowie bei Schwangeren.
(3) Tätowierungen können insbesondere bei folgenden gesundheitlichen Einschränkungen abgelehnt werden: Blutgerinnungsstörungen, Bluterkrankungen, Diabetes mellitus, Epilepsie, Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Hautkrankheiten im zu tätowierenden Bereich, Immunschwäche oder sonstigen Erkrankungen, die den Heilungsprozess beeinflussen können.
(4) Kunden sind selbst dafür verantwortlich, mögliche Allergien oder Unverträglichkeiten gegen Tattoo-Farben, Materialien oder Pflegeprodukte im Vorfeld ärztlich abklären zu lassen. Für daraus resultierende Komplikationen übernimmt das Tattoo-Studio keine Haftung.
(5) Das Tattoo-Studio behält sich vor, Kunden in begründeten Fällen von der Behandlung auszuschließen.
(6) Das Tattoo-Studio tätowiert keine diskriminierenden, extremistischen, rassistischen oder beleidigenden Motive.

§ 4 Terminvereinbarung & Anzahlung

(1) Für Neukunden kann das Tattoo-Studio eine Anzahlung verlangen. Diese wird auf den Gesamtpreis der Behandlung angerechnet.
(2) Die Anzahlung kann bar, per Überweisung oder per PayPal geleistet werden.
(3) Wird ein vereinbarter Termin ohne Absage nicht wahrgenommen, verfällt die Anzahlung. Die Anzahlung wird in diesem Fall als pauschalierter Schadensersatz einbehalten. Dem Kunden bleibt ausdrücklich vorbehalten, nachzuweisen, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.
(4) Erfolgt eine Absage so kurzfristig, dass eine Weitervergabe des Termins nicht mehr möglich ist, ist das Tattoo-Studio ebenfalls berechtigt, die Anzahlung als pauschalierten Schadensersatz einzubehalten. Auch hier bleibt dem Kunden ausdrücklich vorbehalten, nachzuweisen, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.
(5) Übersteigt der durch den Terminausfall entstandene Schaden die Höhe der geleisteten Anzahlung, ist das Tattoo-Studio berechtigt, den tatsächlich entstandenen höheren Schaden geltend zu machen.
(6) Erfolgt die Absage mindestens 48 Stunden vor dem Termin, kann die Anzahlung auf Wunsch erstattet oder auf einen neuen Termin übertragen werden.
(7) Das Tattoo-Studio behält sich vor, Termine aus wichtigen Gründen (z. B. Krankheit, höhere Gewalt, technische Probleme) zu verschieben. Ein Anspruch auf Schadensersatz besteht in diesem Fall nicht.
(8) Bei Absage eines Termins aus Krankheitsgründen ist ein ärztliches Attest vorzulegen. Erfolgt dies nicht oder verspätet, verfällt die Anzahlung.
(9) Erscheinen Kunden verspätet zum Termin, kann es sein, dass der Termin nicht mehr vollständig durchgeführt werden kann. In diesem Fall kann eine Neuterminierung erforderlich werden. Das Tattoo-Studio behält sich vor, in solchen Fällen die Anzahlung einzubehalten, sofern die Verspätung erheblich ist und der geplante Zeitrahmen nicht eingehalten werden kann. Ist die Verspätung unverschuldet, obliegt es den Kunden, dies nachzuweisen.
(10) Kommt es durch eine Verspätung dazu, dass der Termin nicht mehr durchgeführt werden kann, verfällt die Anzahlung.

§ 5 Preise & Zahlung

(1) Es gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vereinbarten Preise.
(2) Preisänderungen aufgrund von zusätzlichem Aufwand (z. B. aufwendigere Motive, längere Sitzungen) bleiben vorbehalten.
(3) Anzahlungen können bar, per Überweisung oder per PayPal geleistet werden.
(4) Der Restbetrag der Behandlung ist spätestens am Tag der Leistungserbringung in voller Höhe fällig und kann ausschließlich bar oder per PayPal beglichen werden.
(5) Kartenzahlung wird nicht angeboten.

§ 6 Nachstechen

(1) Ein einmaliges kostenloses Nachstechen ist möglich, wenn Kunden innerhalb von zehn (10) Wochen nach dem ursprünglichen Termin einen Nachstechtermin vereinbaren.
(2) Nach Ablauf dieser Frist entfällt der Anspruch auf ein kostenloses Nachstechen.
(3) Ein Anspruch auf ein kostenloses Nachstechen besteht nur, wenn die ausgehändigten Pflegehinweise beachtet wurden. Stellt das Tattoo-Studio fest, dass durch falsche oder unzureichende Pflege (z. B. Kratzen, Überpflegen, mangelnde Hygiene) ein Nachstechen erforderlich wird, kann hierfür eine Materialgebühr erhoben werden.

§ 7 Gutscheine

(1) Gutscheine haben eine Gültigkeit von drei (3) Jahren ab Ende des Kalenderjahres, in dem der Gutschein ausgestellt wurde (§ 195 BGB).
(2) Eine Auszahlung von Gutscheinen oder Restbeträgen – weder bar noch per Überweisung oder PayPal – ist ausgeschlossen.
(3) Restbeträge verbleiben als Guthaben auf dem Gutschein und können innerhalb der Gültigkeitsdauer eingelöst werden.
(4) Pro Termin kann grundsätzlich nur ein Gutschein eingelöst werden. Eine Kombination mehrerer Gutscheine ist ausgeschlossen, es sei denn, das Tattoo-Studio stimmt im Einzelfall ausdrücklich zu.
(5) Gutscheine sind übertragbar. Das Tattoo-Studio ist nicht verpflichtet, die Berechtigung der einlösenden Person zu prüfen.
(6) Ein Widerrufsrecht nach §§ 355 ff. BGB besteht nicht, da die Gutscheine individuell auf Bestellung ausgestellt werden und die Abwicklung nicht über ein automatisiertes Online-Shop-System erfolgt.

§ 8 Urheberrecht & Vorlagen

(1) Alle vom Tattoo-Studio erstellten Entwürfe und Motive unterliegen dem Urheberrecht.
(2) Die Nutzung dieser Entwürfe ist ausschließlich für die Tätowierung im Tattoo-Studio gestattet.
(3) Kunden sichern zu, dass sie über die erforderlichen Rechte an mitgebrachten Vorlagen verfügen. Das Tattoo-Studio haftet nicht für etwaige Verletzungen von Urheber- oder Markenrechten durch Vorlagen, die von Kunden bereitgestellt werden.
(4) Das Tattoo-Studio tätowiert keine Motive, die von anderen Tätowierern entworfen wurden.
(5) Das Tattoo-Studio behält sich vor, erstellte Designs auch in abgeänderter Form für andere Kunden zu verwenden, sofern nicht ausdrücklich Exklusivität vereinbart wurde.
(6) Vom Tattoo-Studio erstellte individuelle Entwürfe und Designs werden ausschließlich am vereinbarten Termin im Studio präsentiert. Eine Vorab-Übersendung per E-Mail, WhatsApp oder andere digitale Kommunikationswege erfolgt nicht. Dies dient dem Schutz der kreativen Arbeit und soll verhindern, dass Entwürfe ohne Zustimmung des Tattoo-Studios weitergegeben oder in anderen Studios verwendet werden.
(7) Die vom Tattoo-Studio erstellten Vorlagen basieren auf den Informationen und Wünschen, die Kunden vorab mitgeteilt haben. Am Termintag vorgestellte Vorlagen können in geringfügigem Umfang angepasst werden, sofern dies ohne erheblichen zeitlichen Mehraufwand möglich ist. Erfordern gewünschte Änderungen jedoch eine umfassende Neugestaltung oder nehmen sie so viel Zeit in Anspruch, dass der geplante Termin nicht eingehalten werden kann, ist ein neuer Termin zu vereinbaren.
(8) Erscheint ein Kunde am Tag des Termins und wünscht ein völlig anderes Motiv als zuvor besprochen (z. B. statt des vereinbarten Motivs ein neues, thematisch abweichendes Motiv), so ist der Kunde verpflichtet, die bereits erstellte Vorlage finanziell zu vergüten. Die Höhe der Vergütung richtet sich nach dem zeitlichen Aufwand für die Erstellung des ursprünglichen Entwurfs und wird vom Tattoo-Studio festgelegt. Handelt es sich bei dem gewünschten Ersatzmotiv um ein kleines, einfaches Motiv, kann dieses – soweit zeitlich möglich – vor Ort am selben Termin erstellt werden. Bei größeren und aufwendigeren Motiven, die eine umfangreiche Vorbereitung erfordern, ist hingegen ein neuer Termin notwendig.

§ 9 Foto- und Bildrechte

(1) Fotos der gefertigten Tattoos werden nur mit Zustimmung der Kunden angefertigt. Diese dienen in erster Linie der Dokumentation der Arbeit.
(2) Eine Veröffentlichung in sozialen Medien oder zu Werbezwecken erfolgt ausschließlich, wenn Kunden zuvor in der Einverständniserklärung ausdrücklich zugestimmt haben.
(3) Ohne eine solche Einwilligung werden Fotos ausschließlich zur Dokumentation verwendet und nicht veröffentlicht.

§ 10 Pflegehinweise & Haftung

(1) Kunden erhalten nach jeder Behandlung schriftliche Pflegehinweise ausgehändigt. Diese sind auch über die Website des Tattoo-Studios abrufbar.
(2) Das Tattoo-Studio übernimmt keine Haftung für Schäden oder Beeinträchtigungen des Tattoos, die durch Nichtbeachtung der Pflegehinweise entstehen.
(3) Tätowierungen sind mit gesundheitlichen Risiken verbunden. Eine Garantie für die dauerhafte Farb- und Formbeständigkeit kann nicht übernommen werden.
(4) Eine Haftung des Tattoo-Studios ist ausgeschlossen, soweit diese nicht auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten beruht.
(5) Das Tattoo-Studio übernimmt keine Haftung für Verschmutzungen oder Schäden an der Kleidung oder persönlichen Gegenständen der Kunden, die durch Tattoofarben, Desinfektionsmittel, Blut oder andere im Rahmen der Behandlung übliche Substanzen entstehen. Es wird empfohlen, zum Termin geeignete Kleidung (z. B. dunkle oder ältere Kleidung) zu tragen.
(6) Bei Cover-Ups übernimmt das Tattoo-Studio keine Garantie dafür, dass das alte Tattoo vollständig überdeckt wird. Ebenso wird keine Haftung für Wechselwirkungen zwischen alter und neuer Tattoofarbe oder unvorhersehbare Hautreaktionen übernommen.

§ 11 Haftung für persönliche Gegenstände

Das Tattoo-Studio übernimmt keine Haftung für mitgebrachte persönliche Gegenstände (z. B. Kleidung, Schmuck, elektronische Geräte), es sei denn, der Schaden beruht auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten des Tattoo-Studios.

§ 12 Verhalten im Studio

(1) Kunden haben sich im Studio so zu verhalten, dass ein ordnungsgemäßer Ablauf der Behandlung gewährleistet ist.
(2) Eine Begleitperson ist erlaubt. Mehrere Begleitpersonen sind nur zulässig, wenn diese ebenfalls tätowiert werden.
(3) Das Mitbringen von Tieren ist untersagt.
(4) Kinder dürfen sich während der Behandlung nicht im Studio aufhalten.
(5) Kunden haben am Behandlungstag in sauberem und gepflegtem Zustand zu erscheinen und dürfen nicht unter dem Einfluss von Alkohol, Drogen oder Medikamenten stehen.
(6) Kunden verpflichten sich, vor dem Termin keine blutverdünnenden Medikamente (z. B. Aspirin), keine übermäßige Menge an Koffein oder Alkohol zu konsumieren. Ebenso ist es untersagt, in den Tagen vor dem Termin Solarium zu nutzen oder sich Sonnenbrand zuzuziehen, da dies die Haut für die Behandlung ungeeignet macht.

§ 13 Anwendbares Recht & Gerichtsstand

(1) Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
(2) Soweit gesetzlich zulässig, ist Gerichtsstand der Sitz des Tattoo-Studios in Mönchengladbach.

§ 14 Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Regelung gilt die entsprechende gesetzliche Regelung.

§ 15 Schlussbestimmung

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind individuell für das Tattoo-Studio Kickass Ink erstellt. Eine Übernahme, Verbreitung oder Nutzung durch Dritte ist nicht gestattet.

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Kickass Ink
Inhaber: Kim Kohnen
Mülgaustr. 25
41199 Mönchengladbach
Telefon: 0163 - 33 89 071
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